An insgesamt 350 nationale und internationale Unternehmen wurde ein Antrag gestellt, darunter soziale Medienplattformen wie X und Facebook, Betriebssysteme wie Android und iOS, lokale Technologiemarken wie Vestel und Arçelik, der heimische Automobilhersteller TOGG sowie Automobilunternehmen, Banken, Telekommunikationsfirmen, mobile Einkaufsplattformen, Lebensmittelmarken, Bekleidungsketten und Fluggesellschaften, mit der Forderung, Kurdisch als Sprachoption in ihre Produkte und Dienstleistungen aufzunehmen.

„KURDISCH – DIE SPRACHE VON 60 MILLIONEN MENSCHEN – FEHLT IN IHREN DIENSTLEISTUNGEN“

In der an die Unternehmen gesendeten Petition erklärte der Anwalt Bişar Alınak:

„Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass die kurdische Sprache, die Muttersprache von etwa 55–60 Millionen Menschen, die sie im Alltag und im Berufsleben verwenden, auf der offiziellen Website Ihrer Marke nicht als Option angeboten wird.“

Alınak betonte, dass die Bereitstellung kurdischer Sprachoptionen in visuellen und auditiven Inhalten eine Anforderung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sei, und führte aus:

„Das Fehlen kurdischer Inhalte in Ihren Markenangeboten zwingt Millionen von Menschen dazu, ihre Bedürfnisse in einer anderen Sprache zu erfüllen. Kinder, deren Muttersprache Kurdisch ist und die noch nicht mit anderen Sprachen vertraut sind, sehen sich gezwungen, Ihre Produkte in einer ihnen unbekannten Sprache zu nutzen. Dieser Mangel führt zudem zu irreparablen Schäden für Menschen mit Behinderungen, besonderen Bedürfnissen sowie für Personen im neurodiversen Spektrum und für Kinder.“

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