UNSERE POLITIK

UNSERE POLITIK

B&A PARTNERS
RICHTLINIE ZUR BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND ZUR VERHINDERUNG VON BESTECHUNG

1. Zweck und allgemeine Grundsätze

B&A Partners führt seine Tätigkeiten nach den Grundsätzen der Integrität, Ehrlichkeit, Transparenz, beruflichen Unabhängigkeit, Verantwortlichkeit und der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften durch.

Alle Personen, die mit B&A Partners zusammenarbeiten, sind unabhängig von der Art ihrer beruflichen oder vertraglichen Beziehung verpflichtet, nach diesen Grundsätzen zu handeln und sich zur Einhaltung dieser Richtlinie, der einschlägigen Verhaltenskodizes, der Grundsätze guter Praxis sowie der anwendbaren beruflichen Regeln zu verpflichten.

B&A Partners verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Korruption, Bestechung, Einflussnahme und unangemessenem Verhalten.

Keine Person, die mit B&A Partners zusammenarbeitet, darf direkt oder indirekt Geld, Geschenke, Vorteile oder sonstige unrechtmäßige Vorteile anbieten, versprechen, gewähren, fordern oder annehmen, um einen persönlichen, beruflichen, geschäftlichen oder sonstigen Vorteil zu erlangen.

Diese Richtlinie wird im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Republik Türkiye und allen sonstigen Vorschriften angewendet, die auf die von B&A Partners ausgeübten Tätigkeiten anwendbar sind.

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die mit B&A Partners zusammenarbeiten, unabhängig von der Art der Zusammenarbeit. Hierzu gehören insbesondere:

  • Mitarbeiter und Praktikanten;
  • Berater und externe Kooperationspartner;
  • Vertreter und Vermittler;
  • Lieferanten und Dienstleister;
  • alle sonstigen Personen, die im Namen, auf Rechnung oder in Zusammenarbeit mit B&A Partners handeln.

Alle Personen, die eine Zusammenarbeit mit B&A Partners aufnehmen oder eine bestehende Zusammenarbeit fortsetzen, erklären sich damit einverstanden, die in dieser Richtlinie festgelegten Grundsätze sowie die für ihre Aufgaben geltenden Regeln guter Praxis einzuhalten.

Darüber hinaus wird von Dritten, die in einer beruflichen oder geschäftlichen Beziehung zu B&A Partners stehen, erwartet, dass sie die grundlegenden Prinzipien dieser Richtlinie einhalten.

3. Bestechung und Korruption

Die folgenden Verhaltensweisen sind ausdrücklich verboten:

3.1. Bestechung von Amtsträgern

Es ist verboten, einem Amtsträger, einer öffentlichen Behörde oder einer sonstigen Person, die eine öffentliche Funktion ausübt, direkt oder indirekt Folgendes anzubieten, zu versprechen, zu genehmigen, zu geben oder zur Verfügung zu stellen:

  • Geld;
  • Geschenke;
  • Provisionen;
  • kostenlose Dienstleistungen oder unrechtmäßige Rabatte;
  • persönliche oder geschäftliche Vorteile;
  • Reisen, Unterkunft oder Einladungen;
  • sonstige wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Vorteile.

Ebenso ist es verboten, einen Vorteil zu fordern, anzubieten oder anzunehmen, um einen Amtsträger dazu zu veranlassen, eine mit seinen Aufgaben verbundene Handlung vorzunehmen, zu unterlassen, zu beschleunigen oder zu beeinflussen.

3.2. Korruption zwischen Privatpersonen

Personen, die mit B&A Partners zusammenarbeiten, dürfen in ihren Beziehungen zu Mandanten, Lieferanten, Geschäftspartnern oder anderen Privatpersonen und privaten Organisationen keine unrechtmäßigen Vorteile anbieten, versprechen, gewähren, fordern oder annehmen.

Insbesondere ist es verboten, unrechtmäßige Vorteile zu dem Zweck anzubieten oder anzunehmen:

  • einen Mandanten zu gewinnen oder zu halten;
  • die Vergabe eines Vertrags sicherzustellen;
  • bevorzugte Dienstleistungen oder eine privilegierte Behandlung zu erhalten;
  • eine berufliche oder geschäftliche Entscheidung unangemessen zu beeinflussen;
  • einen sonstigen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen.
3.3. Erleichterungszahlungen

Zahlungen an Amtsträger, öffentliche Behörden oder sonstige Personen, die öffentliche Funktionen ausüben, um die Durchführung eines administrativen, rechtlichen oder routinemäßigen Vorgangs zu ermöglichen, zu beschleunigen oder zu erleichtern, sind verboten.

Dieses Verbot gilt unabhängig von der Höhe der Zahlung und unabhängig davon, ob die Zahlung als „Trinkgeld“, „Bearbeitungsgebühr“, „Aufwand“, „Beschleunigungsgebühr“ oder unter einer anderen Bezeichnung geleistet wird.

3.4. Einflussnahme

Es ist verboten, eine bestehende oder behauptete persönliche, berufliche, familiäre, geschäftliche oder sonstige Beziehung zu einem Amtsträger, einer öffentlichen Behörde oder einem Dritten zu nutzen, um zugunsten eines Mandanten, einer kooperierenden Person oder eines Dritten eine unrechtmäßige Entscheidung, Handlung oder einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen.

4. Dritte und Vermittler

Jede Handlung, die nach dieser Richtlinie unmittelbar verboten ist, darf auch nicht mittelbar über Dritte, Vermittler, Berater, Vertreter, Lieferanten oder sonstige Kooperationspartner durchgeführt werden.

Wenn eine Person im Namen oder auf Rechnung von B&A Partners handelt, sind angemessene Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass diese Person integer sowie im Einklang mit den geltenden Gesetzen, dieser Richtlinie und den einschlägigen Regeln guter Praxis handelt.

Jede Forderung nach einer Zahlung, Provision, einem Vorteil oder einer sonstigen Vergünstigung, die Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit, Legitimität oder ihrem Zweck hervorrufen könnte, ist der Geschäftsleitung von B&A Partners vor Durchführung der Transaktion zu melden.

5. Geschenke, Einladungen und Bewirtung

Geschenke, Mahlzeiten, Einladungen, Veranstaltungen, Reisen und sonstige Formen der Bewirtung müssen angemessen und verhältnismäßig sein und mit einem legitimen beruflichen oder geschäftlichen Zweck verbunden sein.

Sie dürfen unter keinen Umständen dazu verwendet werden, eine Entscheidung unangemessen zu beeinflussen oder den Eindruck einer Verpflichtung, Zusage oder Erwartung einer Gegenleistung zu erwecken.

Geschenke und Bewirtungen:

  • müssen einem legitimen beruflichen oder geschäftlichen Zweck dienen;
  • müssen unter den jeweiligen Umständen angemessen und verhältnismäßig sein;
  • müssen transparent erfolgen;
  • dürfen nicht mit der Erwartung verbunden sein, einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen;
  • müssen den geltenden Gesetzen und beruflichen Regeln entsprechen.

Die Gewährung oder Annahme von Bargeld oder Bargeldäquivalenten als Geschenk oder Bewirtung ist verboten.

Soweit Amtsträger, öffentliche Behörden oder sonstige Personen, die öffentliche Funktionen ausüben, betroffen sind, sind zusätzlich alle anwendbaren rechtlichen, ethischen und Transparenzregeln einzuhalten.

6. Annahme von Mandanten und beruflichen Beziehungen

B&A Partners kann vor der Annahme bestimmter Mandanten, Aufträge oder beruflicher bzw. geschäftlicher Beziehungen die von ihm als erforderlich erachteten angemessenen Prüfungen durchführen.

Besondere Aufmerksamkeit ist insbesondere in folgenden Fällen geboten:

  • der wirtschaftliche oder rechtliche Zweck einer Transaktion ist nicht eindeutig;
  • es bestehen ungewöhnliche Zahlungsstrukturen;
  • Zahlungen sollen über Dritte erfolgen;
  • es bestehen Zweifel hinsichtlich der Identität oder des wirtschaftlich Berechtigten der an der Transaktion beteiligten Parteien;
  • es werden unnötig komplexe Zahlungsmechanismen verlangt;
  • es bestehen begründete Zweifel an der Integrität des Mandanten oder der an der Transaktion beteiligten Dritten.

Bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, Legitimität oder Integrität einer Transaktion, kann B&A Partners zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangen, den betreffenden Auftrag ablehnen oder, soweit erforderlich, die berufliche Beziehung beenden.

7. Zahlungen und Finanzunterlagen

Alle Einnahmen, Ausgaben, Zahlungen und sonstigen Transaktionen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von B&A Partners müssen korrekt, vollständig und transparent erfasst werden.

Folgende Handlungen sind verboten:

  • Verschleierung von Zahlungen;
  • Führung falscher oder unvollständiger Aufzeichnungen;
  • Verwendung falscher, irreführender oder wahrheitswidriger Dokumente;
  • Erfassung einer Transaktion unter einem anderen als ihrem tatsächlichen Zweck;
  • Einrichtung nicht offengelegter Konten, Fonds oder Aufzeichnungen;
  • Zahlungen an Dritte ohne einen legitimen und ordnungsgemäß dokumentierten Grund.

Zahlungen an Berater, Vermittler, Vertreter, Lieferanten oder sonstige Dritte müssen auf tatsächlichen und legitimen Leistungen beruhen und ordnungsgemäß dokumentiert werden.

8. Interessenkonflikte

Alle Personen, die mit B&A Partners zusammenarbeiten, sind verpflichtet, tatsächliche, potenzielle oder scheinbare Interessenkonflikte zwischen ihren persönlichen Interessen und den Interessen von B&A Partners, seinen Mandanten oder verbundenen Dritten zu erkennen und zu melden.

Persönliche, wirtschaftliche, familiäre, berufliche oder geschäftliche Interessen dürfen Entscheidungen im Rahmen der mit B&A Partners durchgeführten Tätigkeiten nicht unangemessen beeinflussen.

Besteht ein möglicher Interessenkonflikt, ist dieser der Geschäftsleitung von B&A Partners zu melden und es sind die erforderlichen Maßnahmen gemäß den geltenden Gesetzen, beruflichen Regeln und anwendbaren Grundsätzen guter Praxis zu ergreifen.

9. Meldung möglicher Verstöße

Jede kooperierende Person oder jeder Dritte, der von einem Verhalten Kenntnis erlangt oder einen begründeten Verdacht hat, das gegen diese Richtlinie verstößt, muss den Sachverhalt so bald wie vernünftigerweise möglich der Geschäftsleitung von B&A Partners melden.

Gutgläubig abgegebene Meldungen werden im gesetzlich zulässigen Umfang vertraulich behandelt.

B&A Partners toleriert keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die gutgläubig einen möglichen Verstoß gegen diese Richtlinie melden oder bei der Prüfung bzw. Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens helfen.

10. Vorgehen bei verdächtigen Aufforderungen

Erhält eine Person, die mit B&A Partners zusammenarbeitet, eine Aufforderung:

  • eine Zahlung an einen Amtsträger oder eine öffentliche Behörde zu leisten;
  • eine inoffizielle Zahlung zur Beschleunigung eines Vorgangs zu leisten;
  • einem Amtsträger, einer öffentlichen Behörde oder einem Dritten einen persönlichen Vorteil zu gewähren;
  • die tatsächliche Art, den Empfänger oder den Zweck einer Zahlung zu verschleiern;
  • eine Transaktion ohne die erforderliche Dokumentation durchzuführen;
  • einen Dritten als Vermittler für die Durchführung einer der vorgenannten Handlungen einzusetzen;

ist diese Aufforderung abzulehnen und der Sachverhalt unverzüglich der Geschäftsleitung von B&A Partners zu melden.

Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit einer Transaktion, darf diese nicht durchgeführt werden, bis der Sachverhalt angemessen geprüft wurde.

11. Verstöße und anzuwendende Maßnahmen

Ein Verstoß gegen diese Richtlinie kann abhängig von Art und Schwere des Verstoßes zur Ergreifung notwendiger Maßnahmen führen, einschließlich der Beendigung der betreffenden beruflichen, vertraglichen oder sonstigen Kooperationsbeziehung.

Dies berührt nicht etwaige zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeiten, die nach geltendem Recht entstehen können.

B&A Partners behält sich das Recht vor, den Sachverhalt unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände den zuständigen Behörden zu melden, sofern dies gesetzlich erforderlich oder angemessen ist.

12. Information, Schulung und Compliance

B&A Partners kann den Personen, mit denen es zusammenarbeitet, sowie relevanten Dritten Informationen, Anweisungen oder Schulungen zur Verfügung stellen, um die Kenntnis und ordnungsgemäße Umsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen.

Alle Personen, die mit B&A Partners zusammenarbeiten, sind verpflichtet, die für sie geltenden Verpflichtungen zu kennen und jederzeit Folgendem zu entsprechen:

  • den geltenden Gesetzen und Vorschriften;
  • dieser Richtlinie;
  • den anwendbaren Verhaltenskodizes und Grundsätzen guter Praxis;
  • den von B&A Partners angenommenen Grundsätzen der Integrität, Transparenz und professionellen Verhaltens.

Diese Richtlinie kann aufgrund von Änderungen der Gesetzgebung, des regulatorischen Rahmens, der beruflichen Regeln oder der Tätigkeiten von B&A Partners regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

13. Inkrafttreten und Annahme

Diese Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption und zur Verhinderung von Bestechung tritt am Tag ihrer Genehmigung durch B&A Partners in Kraft.

Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die mit B&A Partners zusammenarbeiten, unabhängig von der rechtlichen, beruflichen oder vertraglichen Art der Zusammenarbeit.

Die Aufnahme oder Fortsetzung einer Zusammenarbeit mit B&A Partners stellt die Verpflichtung dar, diese Richtlinie sowie die anwendbaren Verhaltenskodizes und Grundsätze guter Praxis zu kennen, zu beachten und einzuhalten.

Jede Person, die mit B&A Partners zusammenarbeitet, ist dafür verantwortlich, ehrlich, transparent und im Einklang mit den geltenden Gesetzen zu handeln und Verhaltensweisen zu unterlassen, die Korruption, Bestechung, Einflussnahme oder eine andere unangemessene Praxis darstellen oder den Anschein einer solchen erwecken können.